Das Urteil gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wegen
fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Das Strafverfahren ist nach Angaben
des Landesgerichts im österreichischen Leoben damit abgeschlossen. Althaus
war am Dienstag wegen eines Skiunfalls in Österreich, bei dem eine Frau
starb, zu einer Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt worden.Bild
vergrößernDas Bezirksgericht Irdning verhängte gegen den CDU-Politiker eine
Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro. Zusätzlich muss er ein Schmerzensgeld
von 5000 Euro an den Witwer der Frau zahlen, die bei dem Skiunfall mit
Althaus ums Leben gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der
österreichischen Nachrichtenagentur APA auf Rechtsmittel verzichtet,
wodurch das Urteil nun rechtskräftig wurde. Althaus' Anwalt hatte das
Urteil bereits akzeptiert.Althaus war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit
der 41-Jährigen zusammengeprallt, die ihren schweren Schädelverletzungen
erlag. Am Donnerstag hatte Althaus angekündigt, dass er als Spitzenkandidat
der CDU zur Landtagwahl in Thüringen am 30. August antreten will. Am 14.
März will die Thüringer CDU Althaus auf einer Landesdelegiertenkonferenz
als Spitzenkandidat bestätigen. Althaus selbst wird nicht zu dem Parteitag
erwartet.Wann der CDU-Politiker in die Politik zurückkehren wird, ist noch
unklar. Er erholt sich derzeit noch in einer Reha-Klinik am Bodensee von
den Unfallfolgen. Die behandelnden Ärzte gehen davon aus, dass Althaus im
Zeitraum "zwischen Ostern und Frühsommer" seine Ämter wieder aufnehmen
kann. SPD und Linkspartei haben einen sachlichen, aber deutlichen
Landtagswahlkampf angekündigt. In den vergangenen Wochen waren wiederholt
Zweifel laut geworden, ob Althaus wegen der gesundheitlichen und
juristischen Folgen des Skiunfalls seine Ämter überhaupt weiterführen kann.
Monday, March 9, 2009
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